Am 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz überträgt die Vorgaben der europäischen NIS‑2‑Richtlinie in nationales Recht und erweitert deutlich den Kreis der Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die zur Einhaltung verbindlicher Cybersicherheits- und Meldepflichten verpflichtet sind.
Mit dem Inkrafttreten beginnt für viele Betriebe eine neue Ära der IT- und Informationssicherheit. Es ist damit deutlich mehr als eine rechtliche Änderung: Es geht um operative Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Compliance auf hohem Niveau.